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Bericht über das Stadtratshearing im Münchner Rathaus am 23. 01.01
Die Zukunft der kommunalen Wasserversorgung
 

Eingeladen hatte OB Ude weil man, wie er sagte, an der rasanten Liberalisierung des Energiemarktes gesehen habe, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig auf den Wettbewerb mit Privatanbietern vorzubereiten.

Große Konzerne drängen auf den Markt, und es ist durchaus denkbar, daß sie den Zugang zum Wassermarkt auch klageweise erzwingen wollen. Das Gebietsmonopol würde dann ohne politischen Meinungsbildungsprozeß in Frage gestellt. Insofern sei es höchste Zeit, alle Register der Auslotung des Themas und der Aufklärung zu ziehen. Was würde eine Liberalisierung bzw. Privatisierung der Wasser-versorgung bedeuten? Wenige Großunternehmen würden den Markt unter sich aufteilen. Die Wasserqualität würde an den Mindeststandards, die durch europäisches Recht vorgeschrieben sind, ausgerichtet. Eine generationenweite Vorausschau und Vorsorge wäre nicht zu erwarten, wenn ein Versorgungsbereich erst einmal den Gesetzen des shareholder value unterliegt. Die ortsnahe Versorgung würde aufgegeben und die Pflege des Rohrnetzes vernachlässigt, weil es daran kein kurzfristiges Renditeinteresse gibt. Der Bayerische Städtetag hält - über alle Parteigrenzen hinweg - daran fest, daß Wasser nicht handelbar, nicht zum Spielball der Konzerne werden darf, sondern eine kommunale Aufgabe bleiben muß.

Diplomvolkswirtin Bettina Mankel von der TU Berlin referierte über die Erfahrungen mit dem Wettbewerb auf dem Wassermarkt in Frankreich und England bzw. Wales, die sie überwiegend positiv darstellte. Jn Frankreich liegt die Zuständigkeit für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bei 36600 Gemeinden, von denen 70% die Wasserversorgung an private Unternehmen vergeben haben. Es sind vor allem drei Anbieter tätig: Suez Lyonnaise des Eaux, Vivendi und Saur. Diese sind zugleich Weltmarktführer und halten zusammen über 45% des privaten Weltmarktes für Wasser und Abwasser. Die Vergabe erfolgt durch Ausschreibung, es beginnt ein Wettbewerb um kostengünstige Leistung. Im Vertrag zwischen Gemeinde und Versorger werden der maximale Wasserpreis und die Investitionen festgelegt, die der Private während der Vertragslaufzeit tätigen muß. Die Vertragsdauer richtet sich nach der Abschreibungsdauer, in der die Investitionen wieder hereingeholt sind. Vorteile der Einschaltung von Privaten sei deren Know-How und Kostenvorteile durch deren Größe. Nachteil sei in Frankreich die geringe Zahl der Anbieter, was zu Absprachen führen könnte.

In England und Wales sind Wasserversorgung und Abwasserentsorgung seit 1989 völlig privatisiert. Drei Behörden regeln die ökonomische, die umweltpolitische und die Trinkwasserqualität der Versorgung. Durch die von der Behörde festgelegte Preisobergrenze kann das Unternehmen die Differenz zwischen dieser und den Kosten als Gewinn verbuchen. So entsteht das Interesse, die Kosten so gering wie möglich zu halten, um den Gewinn zu maximieren. Die Renditen sich nach anfänglicher Höhe auf 5 bis 6 % zurückgegangen die Preise, die zehn Jahre lang gestiegen seien, sind seit 1999 rückläufig, ebenso die Leckraten. Es habe einen Anstieg der Investitionen und der Wasserqualität gegeben. Mankel wertet die Erfahrungen mit der Trennung von Leistungserstellung durch Private einerseits und ökonomische, gesundheitspolitische und umweltpolitische Regulierung durch den Staat als positiv.

Dr. Rüdiger Voss von der Generaldirektion Binnenmarkt der EU in Brüssel. Kommunale Wasserversorgung fällt nicht in den originären Aufgabenbereich der Europäischen Gemeinschaft, sie ist vielmehr ein Fall der Subsidiarität. Andererseits gibt es Vorschriften des Europäischen Rechts, die den Rechtsrahmen der kommunalen Wasserversorgung irgendwie beeinflussen. Das Europäische Wettbewerbsrecht käme allerdings bei grenzüberschreitender Wasserversorgung zum Tragen, ebenso wie bei Fusionsabsichten von Wasseranbietern in Europa. Das Europäische Vergaberecht fände Anwendung bei gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften mit einer öffentlich rechtlichen Beteiligung. Hier gibt es eine Ausschreibungspflicht. Die dafür geltenden Eignungs und Zuschlagskriterien sind im Europäischen Recht abschließend geregelt. Gelten also auch im nationalen Recht. Bei den Zuschlagskriterien muß das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten. Umweltkriterien könnten allenfalls dann einbezogen werden, wenn ihre Nichtberücksichtigung zu direkten Folgekosten führen würde.

Hier fragt Ude nach, ob die Grundsätze des Inhousegeschäfts - also Befreiung von der Ausschreibungspflicht - für eine Gesellschaft, die der Stadt München allein gehört, und die im Wesentlichen nur für die Stadt München tätig ist, zur Anwendung kommen. Das bestätigt der Mann aus Brüssel.

Dr. Marx aus dem Bundeswirtschaftsministerium erklärt aus der Sicht des Bundesministers für Wirtschaft, inwieweit dort Überlegungen angestellt werden, an den bestehenden Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland etwas zu ändern. Dazu stellten sich drei Fragen: Ist es notwendig, die Leistungsfähigkeit der Wasserversorgung in Deutschland bei stabilen oder sogar gesenkten Preisen anzuheben? Wie ist die deutsche Wasserwirtschaft zu ertüchtigen, auch im Ausland den ihr gebührenden Platz einzunehmen? Geht es in privatrechtlicher Organisation und durch private Steuerung d.h. durch Kapitalsteuerung besser als über einen anderen Weg. Die Sicht des Ministers sei folgende: Wasser ist heutzutage auch ein Geschäft. Es ist handelbar und es wird auch gehandelt. Monopolsituationen (wie derzeit bei den Kommunen) seien grundsätzlich nicht geeignet, leistungsfähige Unternehmen und Versorgung sicherzustellen. Grundsätzlich sei Wettbewerb das Bessere. Ein Gutachten zu dem Thema ist in Auftrag gegeben, das Ende des Frühjahres fertiggestellt sein wird. Danach wird der Bundeswirtschaftsminister entscheiden, ob er vorschlagen wird, die Gebietsschutzverträge aufzuheben.

Udes Kommentar dazu: Diese Ausführungen geben zu den schönsten Befürchtungen Anlaß. Marx: "Das wollte ich auch nicht verschweigen."

Ministerialrat Norbert Schulz aus dem Bayerischen Innenministerium meint, es habe wohl selten ein Thema gegeben, bei dem die Staatsregierung, die Parteien im Landtag und die kommunalen Spitzenverbände so einhellig einer Meinung waren. In Bayern ist 94% des Trinkwassers Grund- oder Quellwasser. Zwei Drittel davon gelangt ohne jegliche Aufbereitung oder Desinfektion an den Verbraucher. Der Preis für 10001 Trinkwasser liegt im bayrischen Durchschnitt bei 2.40 und damit unter dem Bundesdurchschnitt von DM 3.- Im europäischen Vergleich, meint Schulz, sollte man sich fragen, ob man den Wasserpreis für das aus der Leitung oder das aus dem Supermarkt zugrundelegen muß. Die Positionen der im Landtag vertretenen Parteien lassen sich so zusammenfassen: 1. Erhaltung der dezentralen Trinkwasserversorgung in kommunaler Eigenverantwortung. 2. Aufrechterhaltung des kommunalen Gebietsmonopols, also keine Aufhebung der genannten Vorschriften des GWB. 3. Verstärkte Zusammenarbeit der kommunalen Unternehmen. Zur Privatisierung gebe es zwar seit Anfang der Neunziger Jahre eine Prüfpflicht, nach der Kommunen gehalten sind, in geeigneten Fällen Privatisierungsmöglichkeiten zu prüfen. Es läßt sich daraus aber kein Privatisierungszwang ableiten.

Seit dem 20. September 2000 gibt es eine Mitteilung der EU über die Daseinsvorsorge. Die Staatsregierung plädiert hier, was das Wasser angeht, für die Klarstellung, daß beihilfe- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen keine Anwendung auf die Wasserversorgung finden dürfen. Da die Wasserversorgung in der Regel regional beschränkt ist, werde der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten in der Regel auch nicht beeinträchtigt. Die Kommission wird nur große übernationale Wassertransfers erfassen. Auch die Staatsregierung hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Privatisierungsmöglichkeiten in der Abwasserent- und der Wasserversorgung untersuchen soll. Das Ergebnis wird noch im Frühjahr erwartet.

Rudi Remm vom Bund Naturschutz findet, da Preis und Qualität des Trinkwassers bei uns unbestritten gut sein, müsse es wohl phantastische Gründe geben, um an der Wasserversorgung etwas zu ändern. Er führt Negativbeispiele an von Privatisierungsversuchen in Potsdam und Rostock - die sie wieder rückgängig machen wollen - berichtet, daß in Frankreich die Kontrollbehörde darüber klagt, daß die Gemeinden eben nicht, wie behauptet, das Sagen haben, und zwar einfach deswegen, weil es dort keinen mehr gibt, der sich mit der Wasserversorgung auskennt, und daß es in Großbritannien derzeit heftige Kampagnen gegen die Regulators gibt, die angeblich überflüssig seien. Die Regierung Blair beginne in dieser Frage bereits einzuknicken. Er verweist kurz auf den Strom Skandal in Kalifornien und auf die negativen Folgen der Privatisierung der Bahn in UK. Dem Wirtschaftsministerium wirft er vor, nicht das Geringste dagegen zu tun, daß wir in Deutschland de facto ein Duopol in der Stromversorgung haben (EON und RWE) und äußert die Befürchtung, das werde in der Wasserversorgung ebenfalls zugelassen werden. Wo bleibe da noch eine Möglichkeit, Politik zu machen. Der Stadt München wirft er zu große Zurückhaltung in Wasserfragen vor und regt an, den frechen Sprüchen von jungen Unternehmensvertretern, die phantastische Zahlen präsentierten, offensiver zu begegnen.

Herr Schulz von der Staatsregierung habe in Bezug auf Bayern nur die eine Seite vorgetragen, aber vergessen zu erwähnen, daß die Firma Südwasser eingeladen worden sei, sich Betriebsdaten kommunaler Wasserversorger anzuschauen, um dann eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu machen.

Schulz entgegnet darauf, das Umweitministerjum habe ihm gesagt, die Firma Südwasser sei aus dem Kreis derjenigen, die ins Geschäft kommen könnten (!) ausgeschieden, da sie betroffen ist.

Norbert Schürmann von RWE Aqua GmbH Essen will die Zukunft der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung aus der Sicht eines privatwirtschaftlichen Unternehmens vorstellen. RWE ist das führende deutsche Wasser- und Abwasserunternehmen und versorgt bereits jetzt 11% der Bevölkerung. Der Konzern hat keine eigenen Wasserressourcen sondern setzt auf Zusammenarbeit mit den Kommunen, in dem er Beteiligungen eingeht, in Berlin z.B. von 49%. Er betont, es sei nicht Ziel von RWE, Wasser in andere Regionen zu exportieren, List aber durch Teilprivatisierung derselben an den Budapester Wasserwerken und an Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung der Kläranlage von Zagreb beteiligt. Der weltweite Markt für Privatunternehmen auf dem Wassersektor wird sich von derzeit 90 Mrd Euro auf 450 Mrd Euro im Jahr 2010 steigern. An diesem Wachstum will der RWE Konzern international partizipieren. In Bayern gebe es bislang nur geringe privatwirtschaftliche Ansätze - etwa Bad Wörishofen und Hof. Zwar sei die Qualität des Wassers hoch, allerdings auch der Preis, trotz hoher staatlicher Zuschüsse. Er kritisiert auch die kleinteiligen Strukturen und vertritt die Ansicht, daß im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit große Synergie Effekte erzielt werden könnten. Auch seien durch die Mitwirkung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens betriebswirtschaftliche Optimierungspotentiale zu erzielen. In Berlin etwa seien die Wartungs- und Betriebskosten nachhaltig reduziert worden. Er stellt die Frage, warum die Münchner Wasserwerke als bayrisches Unternehmen ihr großes Know-How und ihre Betriebserfahrung nicht international nutzten und warum sie nicht durch eine Verknüpfung mit privatwirtschaftlichen Unternehmen Optimierungsprozesse ausschöpfen wollten. Am Ende fordert er die steuerliche Gleichstellung öffentlich rechtlicher und privatrechtlicher Organisationsformen.

Ulrich Cronauge vom Verband kommunaler Unternehmen e.V. Köln sieht die Wasserversorgung nicht als Geschäft sondern als Aufgabe der Daseinsvorsorge, eine zutiefst kommunale Veranstaltung, die unter kommunaler Kontrolle und damit demokratischer Legitimation wahrgenommen werden muß. Wir sind mit dieser Struktur, was den Qualitätsstandard angeht, weltweit führend, weshalb er keinen Grund zu einem Richtungswechsel sieht. Auch im übrigen europäischen Bereich haben wir in der Wasserversorgung überwiegend eine öffentliche Struktur, zum Teil etwa 1OO% in Dänemark, den Niederlanden und Finnland. In Belgien 98%, in Italien und Portugal 90%. England und Frankreich sind also in dieser Beziehung Exoten.

Über die Privatisierung in England hat eine Studie der Universität Greenwich ein vernichtendes Urteil gefällt. Im Zeitraum von 1990 bis 95 sind Dividenden in Höhe von 17 Mrd geflossen, die Direktorengehälter parallel dazu gewaltig gestiegen, erst recht die Preise, um über 50%. Die Netze und damit der gesamte Ökologiebereich sind im Argen, weshalb es auch in letzter Zeit massive Interventionen der Regulierungsbehörde gegeben hat (gegen die nun wiederum Kampagnien gestartet wurden, wie wir gehört haben). Auch Frankreich sei kein nachahmenswertes Modell für uns und widerspreche unserem Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung. Generell sei es nicht Aufgabe kommunaler Unternehmen, sich weltweit als Global Player darstellen zu müssen. Das Argument der relativ hohen Wasserpreise hieße Äpfel mit Birnen vergleichen, weil völlig unberücksichtigt bleibe, welche Parameter in den verglichenen Ländern eine Rolle spielen, etwa der Qualitätsstandard, das Maß der Vorsorge, der Anschlußgrad, der Subventionsgrad, die Tarifsysteme. Dennoch ist er der Meinung, daß wir die Wasserversorgung mit Blick auf die Entwicklung, die niemand vorhersehen kann, ertüchtigen müssen. Dazu zählt er: Qualitätsmanagement, Entwicklung entsprechender Organisationsformen, um in den kommunalen Unternehmen einen über zeugenden Querverbund der Ver- und Entsorgung zu installieren, und "Viel mehr Kooperationen und Allianzen, auch mit der Privatwirtschaft ...

Dr. Michaela Schmitz vom Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft Beginnt mit der Frage, wieso es überhaupt zu einer derartigen Diskussion komme, schließlich sei das Münchner Trinkwasser bundesweit als Spitzenprodukt bekannt, die Münchner Wasserversorgung mit der Förderung des Ökolandbaus bei der Wassergewinnung ein Vorzeigemodell in Europa. Deutschland ist, was das Wasser angeht, hinter den USA der zweitumsatzstärkste Staat in der Welt. Die USA sind etwas größer, daher sind wir Zielobjekt Nummer eins. Man muß dazu wissen, daß in Deutschland zwei Drittel unserer Wasserressourcen nicht genutzt werden, das heißt, wir sind ein wasserreiches Land. Deshalb ist die Bemerkung von Herrn Voss interessant über den Wassertransfer quer durch Europa. Außerdem wollen die Konzerne Paketlösungen haben (Multi Utility) wo die Wasserversorger gemeinsam mit den Baukonzernen marschieren. Die zweite "Bedrohung" kommt von der EU. Die Europäische Kommission hat am 20.9.2000 eine Mitteilung "Leistungen der Daseinsvorsorge" verabschiedet. Die ist zwar rechtlich unverbindlich, gibt aber das Meinungsbild der EU wieder. Die EU Kommission vertritt u.a. folgende vier Thesen:
- Daseinsvorsorge, Binnenmarkt und Wettbewerbspolitik ergänzen sich.
- Liberalisierung sichert und steigert das Qualitätsniveau und den Verbraucherschutz
- Der territoriale Ansatz ist veraltet
- An gemeinwohlorientierte Leistungen sind folgende Ansprüche zu stellen: wirksamer Wettbewerb, freie Wahl des Anbieters, transparente Entgelte, unabhängige Regulierungsinstanzen.
Was hier die EU mit dem Handel von Eigentumsrechten am Wasser vorschlägt, will der Bundesverband nicht mitmachen. Die vier Thesen stehen zum Teil im Widerspruch zu der am 23. Oktober rechtlich beschlossenen EG-Wasserrahmenrichtlinie, in der die Wasserversorgung im EU Recht schriftlich verankert worden ist. Es wird dort festgelegt, daß Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechen behandelt werden muß Der Umsatz des Weltwassermarktes wird sich in den nächsten 10 Jahren verfünffachen. Auch vor dem Hintergrund, daß in Deutschland Dreiviertel der Ressourcen ungenutzt sind, ist Deutschland für die Marktführer aus Frankreich und Großbritannien ein sehr interessantes Zielobjekt. Deshalb sei eines klar: Die Kommunen müssen sich auf einen härteren Gegenwind einstellen, d.h. daß man auch in dieser Branche unternehmerisch arbeiten muß, damit man am Markt so flexibel sein kann, wie es ein privates Unternehmen wäre. Das geht mit der Steuerfrage los, falls man sich entschließen würde, Wasser- und Abwasserseite zusammenzurücken und mit der Bindung an die VOB, die es öffentlichen Unternehmen untersagt, zu verhandeln.

Sie weist noch einmal daraufhin, daß der Kampf um die kommunale Wasserversorgung ein ganz spezieller Kampf werden wird, und daß wir unsere Interessen gegenüber der Kommission entschiedener vertreten müßten.

In der anschließenden Diskussion betont Herr Schürmann von RWE, daß bereits 80% der deutschen Groß- und Mittelstädte einen privaten Partner in der Wasserversorgung haben und schlägt Ude vor, er solle einen privaten Partner bis maximal 49% einbinden. Dadurch würde sich an der Wasserqualität nichts ändern, die Stadt München aber könne so zu einem Service- und Kompetenzcenter werden, wie es Halle, Leipzig, Kaiserslautern und Mönchengladbach schon wären.

Ude betont noch einmal, daß es höchste Zeit sei, die Öffentlichkeit einzubinden und aufzuklären, daß es ein vitales Interesse großer Wirtschaftskonzerne gibt, sich weltweit auf dem Wassermarkt zu positionieren und sich dabei kommunale Verdienste der letzten 115 Jahre unter den Nagel zu reißen, um damit weltweites Marketing zu betreiben - Es gelte beizeiten zu verhindern, daß ein point of no return überschritten wird. Im übrigen - an die Adresse von Herrn Marx gerichtet. - sei das Thema seiner Meinung nach zu komplex, um es dem Bundeswirtschaftsministerium allein zu überlassen. Er wünsche sich, daß auch der Bundesumweltminister, die Bundesgesundheitsministerin und ausdrücklich auch die Bundeslandwirtschaftsministerin ihre Beamten in Schach halten sollten, wenn es um die kommunale Wasserversorgung geht.

Frau Hagenstein, Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der Stadtverwaltung, kündigt an, daß sie, zusammen mit Parteien, Gewerkschaften, gesellschaftlich relevanten Gruppen und Verbänden, auch den Kirchen, in Frühsommer einen Aktionstag einberufen will, um die Münchener über das, was im Hearing gesagt worden ist, aufzuklären. "Wir müssen politisches Bewußtsein bilden, wir müssen in die Öffentlichkeit hinaus".
 

 
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